LEDO Erdwärmesysteme GmbH

Hahnenmoorstr.7

49624 Löningen

Tel.: 05962/873797    E-Mail: info@ledo-erdwaermesysteme.de

UST-ID DE 254277198

Amtsgericht Osnabrück

HRB-Nr. 2111141

AGB´s

1 Allgemeines, Geltung der Geschäftsbedingungen

Für alle Angebote gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-

und Lieferbedingungen.

(1) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, welche die

Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind

unverbindlich, auch wenn die Fa. LEDO Erdwärmesystem GmbH  nicht

ausdrücklich widerspricht.

(2) Spätestens mit der verbindlichen Bestellung des Auftraggebers gelten

die AGB als angenommen.

(3) Mündliche Nebenabsprachen werden von den Vertragsparteien nicht

getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen

Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2 Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss

(1) Für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist ausschließlich der

Angebotstext der Fa. LEDO Erdwärmesystem GmbH maßgebend. Alle

Eventual- oder Alternativpositionen gehören zu den geschuldeten Leistungen,

es sei denn diese werden durch den Auftraggeber verbindlich bestellt.

(2) Nicht enthalten im Angebot sind:

  • Gebühren für sämtliche erforderlichen Genehmigungen
  • Sämtliche Kosten, die durch vom Auftraggeber zu erbringende Vorarbeiten gemäß §3 entstehen

(3) Grundlage unseres Angebotes ist die Heizleistung der eingesetzten Wärmepumpe. Diese Angaben sind vom zuständigen Heizungsinstallateur zu treffen.

(4) Sollte die Endteufe, seitens der Genehmigungsbehörde, bis zu einer Tiefe von <50 m beschränkt werden, behalten wir uns eine Anpassung des Angebotes vor.

(5) Die Rohrgräben werden von der Firma LEDO Erdwärmesysteme GmbH nicht verdichtet! Dieses erfolgt nur bei separater Beauftragung.

3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat in Absprache mit der Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH vor Ort folgende Vorbereitungsarbeiten zu erbringen, sowie sämtliche daraus entstehenden Kosten zu tragen:
  • Übergabe der erteilten Bohrgenehmigung als Kopie per Mail, Fax oder Brief
  • Eine ausreichend tragfähige Standfläche (min. 3 x 7 m) für ein Bohrgerät, sowie weitere Standflächen für Kompressor, Schlammmulden, Bohrmaterial, LKW und Lieferwagen.
  • Eine Zufahrtsmöglichkeit mit max. 15% Gefälle.
  • Die Ermittlungen aller im Bohrbereich befindlichen, unter Gelände liegenden Werkleitungen oder Bauten. Wir übernehmen keine Haftung für beschädigte Leitungen, wenn wir nicht auf die Leitungen hingewiesen wurden.
  • Wasser ab Hydrant oder Bau-/Hausanschluss mit einem von der Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH vorgegebenen Anschlussdurchmesser, mit min. 4 bar Druck in max. 40 m Distanz zur Baustelle.
  • Stromanschluss mit 220 V/16 A in max. 40 m Distanz zur Baustelle.
  • Entsorgung des anfallenden Grund, Schmutz- und Bohrwassers und Erdmaterials. Einleitung in die öffentliche Kanalisation hat der Auftraggeber mit der zuständigen Behörde bzw. Gemeinde abzustimmen.
  • Eventuell zu schützende Bauteile im Bereich der Bohrarbeiten müssen mit einer Bau-Folie gegen Spritzwasser geschützt werden.
  • Eventuell erforderliche Straßensperrungen
  • Behebung sämtlich entstandener Flurschäden, soweit sie für die Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH nicht zu vermeiden waren.
  • Für Wartezeiten unserer Bohrkolonne, welche durch eine mangelhafte Vorbereitung, insbesondere der unter §3 (1) aufgeführten Punkte, entstehen, berechnen wir Ihnen je Kolonnenstunde 165,00 €
  • 4 Preise

Die Preise gelten in Euro und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Berücksichtigt die Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH Änderungswünsche des Auftraggebers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt in 2 Phasen:

  • Phase 1 nach den erfolgten Bohrarbeiten.
  • Phase 2 nach Durchführung der Anschlussarbeiten.
    Jede Phase wird, nach jeweiliger Durchführung gesondert in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die Durchführung der Phase 2 ist die vollständige Bezahlung der Rechnung zur Phase 1, auch wenn diese Rechnung, gemäß Zahlungsziel, noch nicht fällig ist.
  • 6 Zahlungsbedingungen
  • Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 21 Tagen rein netto nach Rechnungsdatum fällig. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf den Geschäftskonten der Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH.
  • Der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug, wenn er nach Fälligkeit eine Mahnung erhält.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß §247 BGB geltend zu machen.
  • Die von der Behörde angeforderten Unterlagen (Schichtenverzeichnis u. Druckprobe) erhalten Sie, ohne zusätzliche Kosten nach restloser Zahlung unserer Rechnungen.
  • 7 Erfüllungsort

Erfüllungsort der Lieferungen oder sonstigen Leistungen der Fa. LEDO Erdwärmesystem GmbH ist deren Geschäftssitz.

  • 8 Leistungserbringung
  • Die Angaben eines Fertigstellungstermins erfolgt lediglich als Richtzeit, es sei denn die Termine werden durch die Fa. LEDO Erdwärmesystem GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt.
  • Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere, dass alle vom Auftraggeber zu erbringende Vorleistungen gemäß §3 erbrachten und eventuell vereinbarte Zahlungssicherheiten gestellt sind. In keinem Fall beginnt der Lauf einer vereinbarten Leistungsfrist vor Auftragsbestätigung, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
  • Bei schwierigen geologischen Verhältnissen behält sich die Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH vor, die erforderlichen Sondenmeter auf mehrere Bohrungen zu verteilen oder die einzelnen Sonden tiefer als geplant abzuteufen und einzubauen. Bei extrem schwierigen Bodenverhältnissen ist die Fa. LEDO Erdwärmesystem GmbH berechtigt vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Falle sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
  • 9 Abnahme, Mängelanzeige
  • Die Leistung gilt als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Anlage vom Kunden in Gebrauch genommen worden ist.
  • Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
  • Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber spätestens in der in Absatz 1 genannten Frist geltend zu machen.
  • 10 Eigentumsvorbehalt

Die Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

  • 11 Rechte wegen Mängeln
  • Soweit ein Mangel vorliegt, ist die Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzleistung (Nacherfüllung) berechtigt, sofern Mängel fristgerecht gerügt worden sind. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH über. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang, auch wenn im Rahmen der Nachbesserung Ersatzteile eingebaut wurden.
  • Mängelansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach Abnahme (§9) infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, fehlerhaftem Betrieb, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht autorisierter Austauschwerkstoffe, oder aufgrund besonderer äußerer – insbesondere chemischer, elektromechanischer oder elektrischer – Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden durch den Auftraggeber oder durch, nicht von der Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH beauftragte oder autorisierte, Dritte unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen am Leistungsgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und daraus entstehende Folgen, ebenfalls keine Mängelansprüche
  • Behauptet der Auftraggeber Mängel und stellt sich bei der Überprüfung des Leistungsgegenstandes heraus, dass kein Mängelanspruch besteht, ist der Auftraggeber verpflichtete, die durch die Überprüfung entstandenen Kosten zu tragen.
  • 12 Verjährung
  • Die Verjährung beträgt in Fällen des §438 Absatz 1 Nr. 2 BGB und des §634a Absatz 1 Nr. 2 BGB 5 Jahre (Bauwerke i. S. d. BGB). In anderen Fällen (keine Bauwerke) gelten die entsprechenden kürzeren, bzw. längeren gesetzlichen Verjährungsfristen.
  • Die Verjährung beginnt mit der Abnahme gemäß §9.
  • 13 Stornierungskosten

Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Auftragswertes (inkl. Mehrwertsteuer) für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen kosten und den entgangenen Gewinn zu fordern. Der Nachweis eines geringeren oder eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

  • 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  • Gerichtsstand ist der, für den Firmensitz der Fa. LEDO Erdwärmesysteme GmbH zuständige, Gerichtshof.

Stand der AGB 26.10.2023

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